Bleaching
Natürlich weiße Zähne
Als Zahnarztpraxis können wir auf verschiedene Methoden zurückgreifen, um einzelne Zähne bis hin zum ganzen Gebiss schonend aufzuhellen. Wir beraten Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Zahnaufhellung möglich ist, welche Methoden infrage kommen und wann davon abzuraten ist.
Voraussetzungen für eine Zahnaufhellung
Bevor in unserer Zahnarztpraxis ein Bleaching durchgeführt werden kann, kontrollieren wir Ihre Zähne und das Zahnfleisch. Die Zähne müssen kariesfrei sein, damit das Bleichmittel nicht den Zahnnerv schädigen kann. Wichtig ist außerdem, dass das Zahnfleisch keine Verletzungen aufweist und auch keine Zahnfleischtaschen vorhanden sind. Wer Zahnfüllungen oder Veneers hat, muss wissen: Eine Aufhellung ist hier nicht möglich. Beides kann jedoch im Nachhinein in einer separaten Behandlung farblich angeglichen werden. In der Regel kann eine Zahnaufhellung problemlos durchgeführt werden.
Abzuraten ist jedoch bei:
- Schwangerschaft oder Stillzeit
- Patienten unter 18 Jahren
- Überempfindlichen Zähnen
- Allergien/Unverträglichkeiten gegen Bleichmittel
- Bestimmten Medikamenten
Kosten eines Bleachings
Ein Zahnbleaching ist eine kosmetische Leistung und unterliegt somit nicht der Gebührenordnung für Zahnärzte. Deshalb bezahlen die Krankenkassen in der Regel nicht. Die Kosten variieren je nach Methode und Aufwand.